Gaststättengesetz in der Diskussion

“Bekämpfung von Schwarzgastronomie oder Einschränkung der Vereinsarbeit?” – Das neue Gaststättengesetz, welches am 11. Juli vom Landtag beschlossen wurde, stand beim Wernigeröder Montagsgespräch der SPD vorigen Montag zur Diskussion. Dabei stand besonders § 4, der im ursprünglichen Gesetzentwurf den Ausschank von alkoholischen Getränken alleinig an eigene Vereinsmitglieder regelte, im Mittelpunkt der Debatte.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ronald Mormann, der für diese Veranstaltung als Referent gewonnen werden konnte, hat dazu eine klare Position: Er selbst ist “Vereinsmeier” im Karnevalsverein Köthen und stuft den ursprünglichen Gesetzesentwurf des CDU-geführten sachsen-anhaltischen Wirtschaftsministeriums als wesensfremd ein. “Es könne Bier nach dem Fußballspiel durch den Verein an das eigene Team ausgeschenkt werden, der Gastverein und der Schiedsrichter müssten sich mit Wasser und Limo begnügen.” so Mormann. Die Mitgliedschaft müsse über eine Mitgliederliste nachgewiesen werden. Dies erzeuge nicht, wie mit dem Gesetz angestrebt, weniger, sondern mehr Bürokratie. Er zeigte sich sehr zufrieden damit, dass vor allem durch die SPD-Fraktion dieses Gesetz in der ursprünglich angedachten Form, erfolgreich verhindert werden konnte,

„Das Gesetz erreicht auch nicht das angestrebte Ziel die Gastronomen zu schützen, da sich für viele Gaststättenbetreiber die Ausrichtung einer Vereinsfeier, die Bewirtung eines Fußballspiels und ähnliches gar nicht lohnen würde. Vereinsarbeit, die gerade im ländlichen Raum die Stütze des gesellschaftlichen Lebens ist, wird durch diesen Gesetzesentwurf unterlaufen.“ so Mormann weiter

Für Berthold Habekuß, Rechtsbeistand im Karnevalsverband Sachsen-Anhalt, verändere dieser Paragraph die Intention des Gaststättengesetzes, die eindeutig der Schutz vor Gefahren des Alkoholkonsums ist. Dies werde mit dem Ausschank an eigene Vereinsmitglieder jedenfalls nicht erreicht, es handele sich lediglich um den Schutz einer bestimmten Interessengruppe.“ Ebenso wies Habekuß auf die Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten von Bose hin, laut dem dieses Gesetz das Recht auf freie Selbstbestimmung unterlaufe und zudem unverhältnismäßig sei, da hier Mitgliedschaftsdaten offengelegt und durch Behörden überprüft werden. Dies könnten die kommunalen Ordnungsämter zudem gar nicht leisten.

Zahlreiche Vertreter von Vereinen und Institutionen folgten der Einladung der Wernigeröder Sozialdemokraten an diesem Abend. Auf Nachfrage des Kunst- und Kulturvereins Wernigerode, warum das Gaststättengesetz nicht mehr Bundes-, sondern nun der Landesgesetzgebung unterliege, antwortete Ronald Brachmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, dass im Zuge der Entzerrung der Zuständigkeitskonkurrenz von Bund und Ländern einige Gesetze, wie das GastG und auch der Strafvollzug den Ländern übertragen wurden und die Landtage nun darüber zu befinden haben.

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