Das Betreuungsgeld-Gesetz ist verfassungswidrig. Auf das Urteil folgten Unsicherheit und die Frage: Erhalten Eltern, die bisher das Betreuungsgeld erhalten haben, weiterhin diese Leistung? Familienministerin Manuela Schwesig stellt nun noch einmal klar: „Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter.“ Es müsse auch niemand erhaltenes Betreuungsgeld zurückzahlen.