Ab dem 1. Mai gilt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Arbeitnehmer und Unternehmen aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten können dann auch in Deutschland ihre Leistungen anbieten. Experten warnen vor Lohndumping – vor allem, weil ein gesetzlicher Mindestlohn fehlt. Dabei steigt ohnehin schon die Armutsquote unter den Erwerbstätigen.