Seit einem Jahr gilt die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Nicht mehr als 10 Prozent Mietsteigerung bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in gefragten Wohnlagen. Und: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen – in der Regel der Vermieter.
Seit einem Jahr gilt die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Nicht mehr als 10 Prozent Mietsteigerung bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in gefragten Wohnlagen. Und: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen – in der Regel der Vermieter.