Leserbrief zum Artikel „Strafpraxis ist nicht länger hinzunehmen” vom 01.09.2010

Mit seinen Äußerungen stellt sich Herr Schröder leider zu den Leuten, die erst reden und Vorwürfe machen und sich erst dann sachlich informieren. Da in Deutschland fast Alles statistisch erfasst wird, gibt es auch einen “deutschen Hartz IV-Strafenatlas” (siehe “Volksstimme” vom 28.8.10). Daraus wird nun ein Skandal konstruiert, weil 3,9 % aller Leistungsempfänger der KoBA Wernigerode, also etwa jeder 25. mit Sanktionen gemäß den gültigen Bestimmungen belegt wird. Sanktionen gibt es nicht nur bei nachgewiesener fehlender Berechtigung für den Leistungsbezug oder Leistungsmissbrauch, sondern auch wegen nicht eingehaltener Termine oder versäumter Zuarbeiten. Im Betriebsausschuss der KoBA haben wir vereinbart , dass von der Betriebsleitung dazu eine Analyse vorgelegt wird. Die sollte man m. E. abwarten, bevor man eine Verurteilung ausspricht; übrigens bis hin zur Behauptung, es gäbe bei der KoBA Vorgaben für Sanktionen. Im gleichen Stil vereinnahmt Herr Schröder auch “SPD-Kreistagspolitiker”, die die “Strafpraxis” unterstützen würden. Damit bin offenbar ich als Mitglied des Betriebsausschusses gemeint. Richtig ist, dass ich mich gegen eine Vorverurteilung der MitarbeiterInnen der KoBA ausgesprochen habe. Richtig ist auch, dass ich Sanktionen für gerechtfertigt halte, wenn ein Leistungsempfänger seine Pflichten schuldhaft verletzt. Mit welcher Begründung soll eine Behörde anders handeln, als das in jedem Betrieb, in jeder Schule üblich ist ? Wenn ich dort einen Termin versäume oder Zuarbeiten nicht pflichtgemäß erledige, bekomme ich selbstverständlich Sanktionen – als Ermahnung, Abmahnung, schlechte Zensur usw. Auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II besteht zum größten Teil ein Rechtsanspruch. Es sind eben keine Almosen. Das ist gut so. Aber das befreit nicht von Verantwortung gegenüber dem Geldgeber. Und der ist in letzter Konsequenz nicht ein anonymer Staat, sondern Jeder von uns, der Steuern zahlt. Sanktionen sind zu kritisieren, wenn sie willkürlich erteilt werden. Ob Willkür vorliegt, werden wir im KoBA-Betriebsausschuss klären. Das geht übrigens auch nur konkret, und nicht auf Basis anonymer Hinweise. Insofern setzt sich Herr Schröder dem Verdacht aus, dass er nur empört ist, weil er damit Vorteile im Parteienwettstreit zu erreichen meint.

Ludwig Hoffmann, Wernigerode

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