Wernigerode. „Es ist das beste Kinderbetreuungsgesetz in der Geschichte des Landes haben, denn es ermöglicht allen Kindern einen guten Start ins Leben, es ermöglicht Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und es entlastet die Erzieherinnen“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin und parl. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Grimm-Benne. Sie war zu Gast beim Wernigeröder Montagsgespräch der SPD und stellte das neue Kinderförderungsgesetz und die damit bevorstehenden Veränderungen den 25 anwesenden Interessierten.
So soll u.a. ab dem 1. August 2013 für alle Kinder der Ganztagsbetreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden gelten und der Betreuungsschlüssel soll schrittweise für alle Kita-Kinder verkleinert werden, um sowohl die Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten als auch eine hohe Qualität der Betreuung der Kinder sicher zu stellen.
Zu den Fragen des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Kevin Müller nach den Kosten, die mit diesen Verbesserungen einhergehen werden, antwortete Grimme-Benne: „Das Mehr an Qualität in der Kinderbetreuung bringt natürlich erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt mit sich. So belaufen sich die Kosten allein für das erste Jahr auf knapp 50 Mio. Euro. Insgesamt werden aber auf das Land über die Jahre hinweg etwa eine halbe Mrd. Euro drauf zukommen. ABER: Jede Investition in Betreuung unserer Kinder ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes, die sich alle mal lohnen wird!“
Große Probleme sah eine anwesende Erzieherin in der personellen Abdeckung langer Öffnungszeiten, da sowohl in den frühen Morgen- als auch in den Abendstunden oftmals eine 1:1 Betreuung statt fände. Dies mit dem notwendigen qualifizierten Personal abzudecken stelle für die Kitas eine große Hürde dar. „Der Gesetzgeber verbietet uns Praktikanten oder andere Freiwillige in solchen Zeiten einzusetzen, sondern ausschließlich ausgebildetes Personal zu beschäftigen“, klagt die Erzieherin. Nach Meinung von Wernigerodes Sozialamtsleiterin Petra Fietz, die ebenfalls zu Gast war, könnte die Einbeziehung von ehemaligen, sich im Ruhestand befindlichen Erzieherinnen, die sich auch weiterhin ehrenamtlich engagieren möchten, dieses Problem kurzweise überbrücken. Jedoch muss der Gesetzgeber eine Lösung finden, die sie beispielsweise im dringenden Ausbau der Tagespflege sieht.