Demokratisches Engagement nicht kriminalisieren

Vor dem Neonaziaufmarsch in Dresden am 13. Februar ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie weit ziviler Ungehorsam gehen darf. Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, schreibt in einem Gastbeitrag, weshalb auch Sitzblockaden als besondere Form der Meinungskundgebung nach dem Grundgesetz zulässig und geschützt sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.